Dezember 2005: Vermieter

Damnum/Disagio: Steuerliche Behandlung ab 2006 noch offen

Ein Damnum/Disagio ist eine Zinsvorauszahlung und wird von dem gewährten Darlehensbetrag von der finanzierenden Bank einbehalten. Die steuerliche Behandlung eines Damnums/Disagios, das nach dem 31.12.2005 geleistet wird, ist noch offen.

Bislang gilt: Ist für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren ein Damnum/Disagio in Höhe von bis zu 5 Prozent vereinbart, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Zahlung abziehbar.

Hinweis: Da auf Grund der aktuellen politischen Situation mit einer schnellen gesetzlichen Regelung nicht gerechnet werden kann, wird davon ausgegangen, dass die Frist der Übergangsregelung verlängert wird. Will man allerdings ganz sicher gehen, sollte man darauf achten, dass der Zahlungszeitpunkt noch vor dem 1.1.2006 liegt (BMF-Schreiben vom 5.4.2005, Az. IV A 3 – S 2259 – 7/05; BMF-Schreiben vom 20.10.2003, Az. IV C 3 – S 2253a – 48/03; Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG vom 15.12.2004).