November 2003: Arbeitgeber

Checkliste für geringfügig Beschäftigte

Die versicherungsrechtliche Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigungen ist nicht immer einfach. Denn je nachdem, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung von nicht berufsmäßig tätigen Personen handelt, sind die sozialversicherungsrechtlichen Folgen anders.

Wegen der recht schwierigen Materie hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine – vom Arbeitnehmer auszufüllende – Checkliste für geringfügig entlohnte Beschäftigte oder kurzfristig Beschäftigte entwickelt. Diese Liste soll dem Arbeitgeber als Leitfaden dienen, die sozialversicherungsrechtlich relevanten Kriterien für die Einstufung von geringfügig Beschäftigten zu ermitteln und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zu erleichtern. Die BDA hat diese Checkliste auf ihrer Internetseite www.bda-online.de (Fachbereiche, soziale Sicherheit) eingestellt.

Hinweis: Unterlassen Sie als Arbeitgeber diese Prüfung und stellt sich später heraus, dass es sich doch um eine versicherungspflichtige Beschäftigung gehandelt hat, drohen unter Umständen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, die Sie als Arbeitgeber im Wesentlichen allein tragen müssen.