Juli 2004: Arbeitnehmer

BVerfG muss entscheiden: Entfernungspauschale bei Zwischenheimfahrten

Manche Arbeitnehmer fahren mehrmals am Tag zu ihrer Arbeitsstätte, zum Beispiel, weil sie eine geteilte Arbeitszeit haben. Trotzdem können sie nur für eine Fahrt täglich die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Ob das verfassungswidrig ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden.

Für den Bundesfinanzhof ist die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale verfassungsgemäß (Beschluss des BFH vom 11.9.2003, Az. VI B 101/03). Ein Opernchorsänger wollte sich damit nicht zufrieden geben und ist vor das BVerfG gezogen. Seine Verfassungsbeschwerde trägt das Aktenzeichen 2 BvR 2085/03.

Hinweis: Betroffene Steuerpflichtige sollten entsprechende Zwischenheimfahrten in ihrer Steuer-Erklärung geltend machen. Gegen den ablehnenden Steuerbescheid sollte Einspruch eingelegt werden mit der Berufung auf die Verfassungsbeschwerde. Bis zur Entscheidung des BVerfG sollte das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.