November 2003: Kapitalanleger

Bundesrat lehnt Steueramnestie ab

Der Bundesrat hat am 26.9.2003 in seiner ersten Stellungnahme den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit abgelehnt. Damit ist die groß angelegte Amnestie für Steuersünder vorerst "auf Eis gelegt".

Zur Begründung wurde insbesondere darauf verwiesen, der Gesetzentwurf sei aus verfassungsrechtlichen Gründen und wegen seiner Wirkung auf die Steuerpflichtigen problematisch und berge erhebliche Haushaltsrisiken. Inhalt des Entwurfs sei lediglich eine pauschale Amnestie jeder Art von Steuerhinterziehung, wobei die bisherigen Besteuerungstatbestände aufrechterhalten würden. Notwendige Voraussetzung einer rechtsstaatlichen Amnestie sei die Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung in der Zukunft. Nur so könne der Gesetzgeber verhindern, dass das Rechtsbewusstsein der Steuerzahler durch den nachträglich gebilligten Verstoß gegen die Gleichmäßigkeit der Steuererhebung unheilbar verletzt werde. Der Gesetzentwurf werde diesen Anforderungen nicht gerecht.

Hinweis: Der Bundesrat wird am 7.11.2003 zur zweiten Lesung zusammentreten. Inwieweit eine Einigung über die Regelungen zur Steueramnestie noch erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.