Februar 2010: Freiberufler und Gewerbetreibende

BilMoG: Verordnung zur Abzinsung von Rückstellungen verkündet

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde bestimmt, dass die Abzinsungszinssätze von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben werden. Diese Rückstellungsabzinsungsverordnung wurde nun im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Deutsche Bundesbank ermittelt den durchschnittlichen Marktzinssatz für die Restlaufzeiten von einem Jahr bis zu 50 Jahren und gibt diesen monatlich auf ihrer Homepage (www.bundesbank.de) bekannt. Die Ermittlungsmethodik der Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Zinssätze auf der Basis eines Durchschnitts der letzten sieben Jahre gebildet werden. Dies führt dazu, dass bei den jeweils monatlichen Berechnungen nur marginale Änderungen auftreten und übermäßige Schwankungen in den Bilanzen vermieden werden.

Beispiel: Macht ein Unternehmen z.B. bei den Pensionsrückstellungen von der gesetzlich eingeräumten Erleichterung Gebrauch, pauschal auf eine Restlaufzeit von 15 Jahren abzustellen, ergibt sich nach dem Stand vom 31.10.2009 ein Abzinsungszinssatz von 5,26 %.

Hinweis: Die Vorschriften des BilMoG sind erstmals für das Geschäftsjahr 2010 verbindlich anzuwenden. Für das Geschäftsjahr 2009 besteht ein Wahlrecht (Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung) vom 18.11.2009, BGBl I 09, 3790).