Mai 2004: Freiberufler und Gewerbetreibende

Bilanzierung: Keine Rückstellung für Verwaltungskosten

Ein Versicherungsvertreter kann für den Verwaltungsaufwand der von ihm betreuten Versicherungsverträge keine Rückstellung bilden, so die Auffassung des Finanzgerichts Münster. Die Revision beim Bundesfinanzhof wurde nunmehr mit Beschluss zugelassen.

Im zu Grunde liegenden Sachverhalt bildete der Steuerpflichtige eine Rückstellung für Verwaltungskosten für bestehende Lebensversicherungsverträge, die er in den folgenden Jahren entsprechend dem Zugang an weiteren Verträgen jeweils erhöhte. Diese Möglichkeit einer Rückstellung verneint das Finanzgericht Münster.

Hinweis: Sollte der Bundesfinanzhof zu einer anderen Auffassung geraten, wäre dies ein interessanter Aspekt in der Bilanzierung von Versicherungsagenturen (FG Münster, 17.12.2002, 12 K 1985/99 E, G – Revision beim BFH unter Az. X I R 63/03).