April 2007: Kapitalanleger

Berechnung Veräußerungsgewinn: Ungleichbehandlung 2001 EU-konform?/a>

Das Finanzgericht Hamburg hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob es mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist, dass im Jahr 2001 der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft bereits dann steuerpflichtig war, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Denn dem gegenüber war der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 erst bei einer wesentlichen Beteiligung von mindestens zehn Prozent steuerpflichtig.

Hinweis: Betroffene Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide in vergleichbaren Fällen offenhalten, indem sie sich in der Begründung auf das beim EuGH unter dem Aktenzeichen Rs. C-436/06 anhängige Verfahren berufen (FG-Hamburg, Beschluss vom 20.9.2006, Az. 5 K 206/03).