Februar 2008: Abschließende Hinweise

Beitragsrechtliche Behandlung: Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit

Hält sich der Unterhaltsschuldner im Ausland auf, sollen Kinder künftig ihren Unterhalt leichter einfordern können. Das ist das Ergebnis der "Haager Konferenz“. 50 Staaten haben sich hier auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten.

Die vereinbarte Haager Unterhaltskonvention soll Kindern helfen, den Schuldner aufzuspüren, seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären und nötigenfalls den Unterhalt zwangsweise zu erlangen. Dazu ist die Einrichtung "Zentraler Behörden“ vorgesehen. Außerdem enthält das Abkommen Regelungen über das Verfahren zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche im Ausland sowie ihrer zwangsweisen Durchsetzung. Grundlage des neuen Übereinkommens bildet ein seit rund 50 Jahren bestehendes und in der Praxis häufig angewandtes UN-Übereinkommen. Das neue Übereinkommen muss jetzt in den meisten beteiligten Staaten noch von den Parlamenten angenommen und umgesetzt werden, so auch in Deutschland.

Hinweis: Die Einschaltung staatlicher Behörden ist notwendig, da die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen besonderen Schwierigkeiten begegnet. Oftmals ist der genaue Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt. Bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse und seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit müssen die Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt werden. Außerdem ist die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche – z.B. im Wege der Klage – in einem fremden Staat schwer zu organisieren. Wegen all dieser Fragen kann sich ein deutsches Kind künftig an die deutsche " Zentrale Behörde“ wenden. In Deutschland wird dies voraussichtlich das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. Diese spürt dann gemeinsam mit der ausländischen Zentralen Behörde den Schuldner auf und sorgt für die Durchsetzung des Kindesunterhalts vor Ort (BMJ, Pressemitteilung vom 23.11.2007).