Januar 2006: Arbeitgeber

Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: Australien Nuggets für Arbeitnehmer

Auf die von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer während einer Weihnachtsfeier im Jahr 1998 ausgegebenen Australien Nuggets sind Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft abzuführen.

Ein Arbeitgeber verteilte während der Weihnachtsfeier an seine Arbeitnehmer Australien Nuggets im Wert von circa 50 Prozent des jeweiligen Brutto-Monats-Arbeitsentgelts. Die Arbeitnehmer erhielten darüber hinaus mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den November ein Weihnachtsgeld in Höhe von 50 Prozent des Brutto-Monats-Arbeitsentgelts. Für die Australien Nuggets entrichtete der Arbeitgeber pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent und zahlte keine Sozialversicherungsbeiträge.

Nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen kann ein Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit er Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen zahlt. Die Voraussetzungen für eine derartige Pauschalierung lagen hier jedoch nicht vor. Denn die Australien Nuggets sind nicht aus Anlass der Weihnachtsfeier sondern nur bei deren Gelegenheit zugewendet worden. Ob ein Arbeitnehmer überhaupt Münzen erhielt und wenn ja wie viele, entschied im vorliegenden Fall der Arbeitgeber anhand der unterschiedlichen Brutto-Monats-Verdienste. Damit stellt sich die Art der Zuwendung der Australien Nuggets als eine bloße Zahlungsmodalität des so genannten Weihnachtsgelds in Form von Goldmünzen dar (LSG Hessen, Urteil vom 14.7.2005, Az. L 8/14 KR 399/03).