August 2003: Freiberufler und Gewerbetreibende

Banken können Kredite bei drohender Zahlungsunfähigkeit kündigen

Banken dürfen Kredite fristlos kündigen, wenn eine unmittelbar drohende Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers vorliegt, diese aber noch nicht eingetreten ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden.

Im zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte ein Radiologe Kredite für eine Praxiseröffnung mit einer Laufzeit von zehn Jahren aufgenommen. Die erste Rate war nach Ablauf eines Jahres fällig. Kurz vor dem Fälligkeitstermin kündigte die Bank diese Kredite jedoch fristlos und verlangte die Rückzahlung. Begründung: Für weitere Kredite bei anderen Bankinstituten wurde von dieser Bank auf Anfrage keine Ausfallbürgschaft zugesagt. Der Bundesgerichtshof billigt mit seinem Urteil das Vorgehen der Bank. Die Kündigung des Darlehensvertrages ist wirksam. Da eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Darlehensnehmers drohte, war die Erfüllung der Verbindlichkeit gefährdet (BGH-Urteil vom 20.5.2003, Az. XI ZR 50/02).