August 2003: Alle Steuerzahler

Ausbildung zum Golflehrer als Berufsausbildung

Die Ausbildung zum Golftrainer bzw. Golfprofi stellt eine Berufsausbildung im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Folglich können Eltern, deren Kind die "Golfer-Laufbahn" einschlagen will, grundsätzlich den Kinder-Freibetrag bzw. Kindergeld erhalten.
Gemäß dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz gehört auch die Zeit zur Berufsausbildung, die benötigt wird, um die für den Ausbildungsbeginn erforderlichen Spielstärke (Handicap) zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die ausbildungsorientierten Maßnahmen während dieser Vorbereitungszeit von fachlich autorisierter Stelle vorgegeben und vom Kind ernsthaft umgesetzt werden.

Im vorliegenden Sachverhalt wurde die Ausbildung zum Golflehrer, das heißt die Trainingszeiten bis zum Erreichen eines Handicaps von acht, als Berufsausbildung durch das Finanzgericht anerkannt. Den Eltern war daraufhin ein Kindergeldanspruch zu gewähren.

Praxishinweis: Im vorliegenden Sachverhalt wurden jedoch nur die Monate mit Außentraining anerkannt. Das Konditionstraining erkannten die Richter hingegen nicht als Berufsausbildung an (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.11.2002, Az. 5 K 1209/01 rechtskräftig).