Januar 2003: Arbeitnehmer

Aufwendungen für Pflichtpraktikum als Werbungskosten

Aufwendungen für Auslandsaufenthalte im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie nach der Ausbildungsordnung erforderlich und nur in dieser Form sinnvoll sind. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall einer Mathematik- und Physiklehrerin entschieden. Diese absolvierte ein berufsbegleitendes Aufbaustudium in Geographie, um das Fach zusätzlich unterrichten zu können. Nach der Studienordnung war die Teilnahme an einem mindestens achttägigen Geländepraktikum verpflichtend. Die Lehrerin nahm an einer zehntägigen, in den Semesterferien vom Institut für Geographie der Pädagogischen Hochschule veranstalteten Exkursion in den Raum Südfrankreich/Nordspanien teil. Alle Teilnehmer waren Geographiestudenten. Das Programm sah täglich von 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr reisebegleitende Seminar?Vorträge, Besichtigungen und Rundfahrten vor. Pro Tag wurden durchschnittlich 400 km zurückgelegt. Dieser straffe Ablauf der Exkursion lasse keinen Spielraum für "touristische" oder "private" Interessen, urteilte der Bundesfinanzhof und ließ den Werbungskostenabzug für die Aufwendungen zu (BFH-Urteil vom 3.7.2002, Az. VI R 93/00).