August 2007: Arbeitnehmer

Außergewöhnliche Belastung: Nicht bei Aufwand für Familienmediation

Kosten, die durch eine Familienmediation im Ehescheidungsverfahren entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Denn diese Kosten entstehen den Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig.

Zwar hat das Familiengericht mit der Scheidung auch den Versorgungsausgleich durchzuführen (Zwangsverbund), aber andere bei einer Scheidung zu treffende Regelungen – z.B. über Unterhalt oder die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens (Folgesachen) – sind nur auf Antrag mit der Scheidungssache zu verhandeln. Da in einem Mediationsverfahren aber lediglich Regelungen außerhalb des Zwangsverbunds vereinbart werden, sind die Kosten dafür letztlich nicht steuermindernd zu berücksichtigen (OFD Hannover, Verfügung vom 11.5.2007, Az. S 2284 – 189 – StO 213).