April 2006: Alle Steuerzahler

Arbeitszimmer: Keine Mehrfachnutzung des Höchstbetrags durch Wechsel

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind aktuell noch auf den Höchstbetrag von 1.250 EUR begrenzt, wenn das Arbeitszimmer zu mehr als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit genutzt wird oder wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auf Grund der von der Bundesregierung geplanten Steuervorhaben soll aber wahrscheinlich ab dem Jahr 2007 das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann absetzbar sein, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Zurzeit gilt der begrenzte Abzugsrahmen dann nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Der auf 1.250 EUR begrenzte Abzugsrahmen beim Arbeitszimmer kann jedoch nicht dadurch mehrfach genutzt werden, dass in einem Jahr das heimische Büro gewechselt oder ein weiterer Raum für eine künftige Nutzung als Arbeitszimmer hergerichtet wird (BFH-Urteil vom 9.11.2005, Az. VI R 19/04).