Oktober 2009: Freiberufler und Gewerbetreibende

Arbeitsverhältnisse zwischen Angehörigen: Nachweis der erbrachten Arbeit

Arbeitet der Sohn nachweislich im elterlichen Betrieb und stimmen Arbeitszeit und Tätigkeit mit den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag überein, ist das Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen. Im Urteilsfall vor dem Finanzgericht Sachsen konnte die Mutter anhand von Zeugenaussagen ihrer angestellten Zahnarzthelferinnen belegen, dass der Sohn vereinbarungsgemäß in der Zahnarztpraxis gearbeitet hatte.

Bei einem Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Angehörige nicht aus familiären Gründen, sondern aufgrund eines steuerlich anzuerkennenden Leistungsaustauschs tätig geworden ist. Nur dann kann der Arbeitgeber die Aufwendungen für das Arbeitsverhältnis als Betriebsausgaben abziehen.

Hinweis: Um Nachweisprobleme zu vermeiden, sollten Arbeitsverträge mit Angehörigen stets schriftlich abgefasst und ein Stundennachweis geführt werden (FG Sachsen vom 17.4.2009, Az. 6 K 1713/05).