Oktober 2005: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Arbeitslohn: Verbilligter Verkauf von GmbH-Anteilen an Geschäftsführer

Werden an einen GmbH-Geschäftsführer GmbH-Anteile zu einem unter dem tatsächlichen Wert liegenden Preis verkauft, führt der Preisvorteil zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Das gilt auch, wenn der GmbH-Geschäftsführer die Zusage zum Anteilserwerb zu einem Zeitpunkt erhalten hat, als er noch gar nicht bei der GmbH, sondern ungekündigt bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war.

Nach den Ausführungen des Bundesfinanzhofs kommt es für das Vorliegen und den Zufluss von Arbeitslohn auf den Zeitpunkt an, in dem die Anteile tatsächlich übertragen wurden. Und da war der Steuerpflichtige in diesem konkreten Fall bereits angestellter Geschäftsführer der GmbH (BFH-Beschluss vom 17.6.2005, Az. VI B 176/04).