Juni 2004: Arbeitgeber

Arbeitslohn: Lose als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug

Die Freigrenze für Sachbezüge kann auch für Lotterielose genutzt werden. Das heißt: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Lose für eine von einem fremden Dritten durchgeführte Lotterie steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird (§ 8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz).

Hinweis: Auch ein etwaiger Lotteriegewinn bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, da er in keinem Zusammenhang mehr mit dem Arbeitsverhältnis steht (FinMin Saarland, Erlass vom 10.2.2004, Az. B/2 – 4 – 20/04 – S 2334).