Juli 2006: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Arbeitslohn: Bei Übernahme von Steuerberater-Kammerbeiträgen?

Übernimmt eine in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betriebene Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft die Pflichtkammerbeiträge für ihre angestellten Geschäftsführer, führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Denn die Geschäftsführer werden zusätzlich zu ihrem Gehalt von der Beitragsverbindlichkeit befreit und können gleichzeitig die Leistungen der Steuerberaterkammer in Anspruch nehmen. Damit hat die Befreiung von der Beitragszahlung durch die GmbH Entlohnungscharakter.

Hinweis: Die Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer und die Beitragszahlung sind für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zwingende Voraussetzung der Berufsausübung und zwar unabhängig davon, ob sie selbstständig oder angestellt tätig sind. Die Zahlung der Beiträge gehört damit zum Aufwand, der zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten getätigt werden muss; sie haben demnach für die angestellten Geschäftsführer Werbungskostencharakter (Pressemeldung des FG Rheinland-Pfalz vom 11.5.2006).