Dezember 2003: Arbeitgeber

Arbeitgeberzuschuss für Fitnesscenter ist steuerfreier Sachbezug

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, damit sich seine Arbeitnehmer in einem Sport- oder Fitnessklub sportlich betätigen, so ist laut einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg dieser Zuschuss als lohnsteuerfreier Sachbezug einzustufen.

In der Begründung des Urteils heißt es hierzu: Die Zuschüsse seien zwar prinzipiell lohnsteuerpflichtig, aber gleichwohl nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt wie steuerfreie Sachbezüge zu behandeln, auch wenn es sich hierbei nicht um Wohnung, Kost, Waren oder Dienstleistungen handelt. Die Sachbezugsgrenze beträgt zurzeit 50 Euro pro Monat.
Über die Revision hat der Bundesfinanzhof zu entscheiden (FG Hamburg, Urteil vom 11.7.2003, Az. II 90/02).