April 2005: Arbeitgeber

Arbeitgeber-Zuschuss zum Krankengeld: Wegfall bei Steuerklassenwechsel

Ein Arbeitgeber kann die Zahlung eines individualvertraglich vereinbarten Zuschusses zum Krankengeld an seinen Arbeitnehmer einstellen, wenn das fiktive Nettogehalt des Arbeitnehmers durch den Wechsel der Steuerklasse unter den Betrag des Krankengeldes sinkt und damit keine auszugleichende Differenz mehr vorhanden ist.

In dem Urteilsfall hatte sich der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Arbeitnehmer im Krankheitsfall im Anschluss an die gesetzliche Entgeltfortzahlung einen Nettoausgleich zwischen dem durch die Krankenkasse gezahlten Krankengeld und seinem durchschnittlichen "fiktiven" Nettogehalt zu zahlen. Während der Arbeitnehmer das Krankengeld bezog, wechselte er von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse V, was zum berechtigten Wegfall des Arbeitgeber-Zuschusses in Höhe von 270,53 Euro pro Monat führte. Der Steuerklassen-Wechsel bewirkte den Wegfall der Lücke zwischen dem durch die Krankenkasse gezahlten Krankengeld und dem durchschnittlichen "fiktiven" Nettoentgelt des Arbeitnehmers (BAG-Urteil vom 18.8.2004, Az. 5 AZR 518/03).