April 2011: Umsatzsteuerzahler

Anzahlung: Änderung der Bemessungsgrundlage erst bei Liquiditätsabfluss

Die auf Anzahlungen oder rückgängig gemachte Umsatzgeschäfte entfallende Umsatzsteuer ist ebenso wie die korrespondierende Vorsteuer erst in dem Zeitpunkt und in dem Umfang zu korrigieren, in dem der Auftragnehmer die vereinnahmten Beträge zurückzahlt.

Hinweis: Damit führt der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur Entgeltsminderung aus 2008 fort. Danach gilt: Wird die Rückzahlung eines entrichteten Entgelts vereinbart, darf der Unternehmer die Umsatzsteuer erst bei tatsächlicher Erstattung an den Kunden berichtigen (BFH-Urteil vom 2.9.2010, Az. V R 34/09; BFH-Urteil vom 18.9.2008, Az. V R 56/06).