Dezember 2003: Freiberufler und Gewerbetreibende

Amtlicher Vordruck für "Einnahmen-Überschussrechnung – EÜR" liegt vor

Das Kleinunternehmerförderungsgesetz vom 31.7.2003 schreibt für Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, die Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck vor. Diese Gewinnermittlung ist der Steuererklärung beizufügen. Die Regelung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen.

Das Schreiben des Bundesministeriums sowie der amtliche Vordruck als Anlage wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht und steht ab sofort auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums zur Ansicht und zum Download bereit (http://www.bundesfinanzministerium.de unter "Aktuelles" / "BMF-Schreiben").