Februar 2005: Abschließende Hinweise

Altersversorgung: Bei Betriebsrenten ist voller KV-Beitrag rechtens

Die Sozialverbände sind mit ihrem ersten Musterprozess gegen die seit dem 1.1.2004 gesetzlich geregelte Verdoppelung der Krankenkassenbeiträge auf den vollen allgemeinen Beitragssatz für die Bezüge aus Betriebsrenten gescheitert. Das Sozialgericht (SG) München hält das entsprechende Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung für verfassungskonform. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen.

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Chance auf eine schnelle endgültige Entscheidung; das SG ließ die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu. Dort lautet das Aktenzeichen B 12 KR 29/04 R. In der Sache selbst sind noch weitere Musterprozesse anhängig (SG München, Urteil vom 30.9.2004, Az. S 2 KR 321/04).