Juli 2004: Alle Steuerzahler

Alterseinkünftegesetz: Strafbefreiende Erklärung bei Rentnern

Mit dem Alterseinkünftegesetz ändert sich nicht nur vieles für zukünftige Rentner, sondern es treten auch einschneidende Änderungen hinsichtlich der Bestandsrentner ein. Um den Geldfluss der Rentner zu überwachen, wird bei der Bundesanstalt für Arbeit eine zentrale Stelle eingerichtet. Hier müssen Rentenkassen und private Versicherer jährlich die Überweisungen an Ruheständler melden. Die Daten werden den Landesrechenzentren überstellt und dann nach Vorauswahl an die zuständigen Finanzämter übermittelt. Damit werden ab 2005 auf einen Schlag alle Renteneinkünfte und Erträge aus Versicherungen transparent.

Durch dieses Kontrollverfahren fallen Rentner auf, die in den Vorjahren keine Steuererklärung eingereicht haben. Auf Grund der Meldung für 2005 können die Bearbeiter in den Finanzämtern die Einnahmen der Vorjahre zurückverfolgen. Dann wird es reihenweise Aufforderungen geben, für 2004 und früher noch eine Steuererklärung einzureichen.

Flankiert werden diese Kontrollen durch die neue ab 2005 greifende EU-Zinsrichtlinie mit grenzüberschreitenden Meldungen sowie die Ende 2004 erstmals aufzustellenden Jahresbescheinigungen der Banken. Diese Maßnahmen machen die Einkünfte von Rentnern auf einen Schlag sehr transparent.

Bis zu 400.000 Rentner haben ihre Einkünfte bislang bewusst oder unbewusst nicht korrekt oder überhaupt nicht erklärt, schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft. Das neu eingeführte Kontrollverfahren macht zumindest die Steuerpflichtigen transparent, die alleine mit ihrer Rente über dem Grundfreibetrag liegen. Nachfragen sind vorprogrammiert, die übrigen Einkünfte kommen ans Tageslicht.

Da kann es sinnvoll sein, die bis Ende März 2005 geltende Steueramnestie zu nutzen. Das gilt zumindest für die Rentner, die bewusst Einnahmen unterschlagen haben. Eine strafbefreiende Meldung sowie die pauschale Nacherhebung von 25 Prozent bis Ende 2004 schafft reinen Tisch vor dem großen Systemwechsel am kommenden Neujahrstag.