April 2003: Alle Steuerzahler

"Alte" Eigenheimförderung gilt vorerst weiter

Die bisherige Eigenheimförderung wird vorerst weiterhin gewährt. Eine Neuregelung der Eigenheimförderung soll nach Aussagen der Bundesregierung im zweiten Quartal 2003 beschlossen werden. Die neue Förderung gilt dann ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Eine Rückwirkung wird es nicht geben.

Hinweis: Steuerpflichtige kommen für die vollen acht Jahre in den Genuss der "alten" Eigenheimförderung, wenn sie bis zur Verkündung einer Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt einen notariellen Kaufvertrag geschlossen oder einen Bauantrag gestellt haben. Bei einem Bau im so genannten Freistellungsverfahren ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der entsprechende Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht wird. Natürlich dürfen die Steuerpflichtigen die bisherige Einkunftsgrenze nicht überschritten haben und es darf kein Objektverbrauch eingetreten sein.

Die Einkunftsgrenze ermittelt sich folgendermaßen: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Berücksichtigt werden das Jahr der Antragstellung und das Vorjahr. Die Summe dieser Einkünfte darf 81.807 Euro bei Alleinstehenden bzw. 163.614 Euro bei zusammen veranlagten Personen nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze erhöht sich für den Bemessungszeitraum um 30.678 Euro für jedes Kind, für das ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld gewährt wird.