Dezember 2003: Arbeitgeber

ADAC-Schutzbrief wird nicht durch Dienstwagensteuer abgegolten

Private Aufwendungen, beispielsweise für einen ADAC-Schutzbrief, Autobahnvignetten und Mautgebühren für private Fahrten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer erstattet, fallen nicht unter die Reichweite der Ein-Prozent-Regelung für den zu versteuernden privaten Nutzungsanteil von Dienstwagen, so ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf.

Der Arbeitgeber hatte seinem Arbeitnehmer die jährlichen Kosten für den Schutzbrief sowie die Aufwendungen für Autobahnvignetten und Mautgebühren erstattet. Dabei betrafen die Vignetten und Mautgebühren rein private Fahrten. Diese Aufwendungen stellen nach Auffassung des Gerichts einen geldwerten Vorteil dar. Entgegen der Meinung des Klägers handelt es sich hierbei nicht um durch den betrieblichen Pkw ausgelöste Betriebsausgaben, die im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung abgegolten sind (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2002, Az. 13 K 2376/01 E).