Oktober 2009: Kapitalanleger

Abgeltungsteuer: Zur Behandlung von Stückzinsen

Stückzinsen werden durch den Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers an den Verkäufer gezahlt. Beim Kauf einer Anleihe ist dem bisherigen Inhaber also nicht nur der Kurswert, sondern auch dessen Anteil am Kupon (dem Zinsertrag des Wertpapiers) zu bezahlen, da der Verkäufer diesen Anspruch wirtschaftlich und rechtlich bereits erworben hat, der Käufer die Zinsen letztlich aber voll vereinnahmen wird.

Bis zur Einführung der Abgeltungsteuer waren Stückzinsen beim Verkäufer als Zinsertrag zu versteuern. Diese Norm ist ab dem 1.1.2009 nicht mehr anwendbar. Vielmehr stellen Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer einen Teil des Veräußerungserlöses dar.

In dem jetzt veröffentlichten Entwurf des Bundesfinanzministeriums wird angeordnet, dass die gesetzliche Änderung auch bei vor dem 1.1.2009 angeschafften Papieren greifen soll. Diese Aussage steht nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. jedoch im Widerspruch mit den gesetzlich geregelten Übergangsvorschriften. Diese sehen vor, dass die neuen Regeln zur generellen Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen nicht für Papiere gelten, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Für diese Anlagen bleiben vielmehr die bisherigen Regeln bestehen, die Kursgewinne aus Wertpapiere im Privatvermögen außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei stellen.

Hinweis: Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. stellt klar: Für Stückzinsen außerhalb der vorgenannten Regeln besteht eine Besteuerungslücke, die jedoch nicht mittels eines Verwaltungsschreibens geschlossen werden kann. Dies ist Aufgabe des Gesetzgebers (Deutscher Steuerberaterverband e.V.: Mitteilung vom 8.9.2009).