Januar 2003: Alle Steuerzahler

Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte

Zinseinkünfte sollen künftig pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert werden – das hat die Bundesregierung verlautbaren lassen. Die Steuer soll als Abgeltungssteuer direkt von den Banken abgeführt werden. Zudem soll mit einer Amnestie für Steuerflüchtlinge Auslandskapital zurückgeholt werden. Wer sein "Auslandsgeld" bis Ende 2003 "zurückholt" und per Selbstanzeige beim Finanzamt anmeldet, soll nur 25 Prozent Steuern auf das Kapital (also nicht auf die Zinserträge!) zahlen. Bei einer Anmeldung zwischen dem 1.1.2004 und dem 30.6.2004 sollen es 35 Prozent sein. Das Bankgeheimnis soll abgeschafft und ein umfassendes Kontrollmitteilungsverfahren für Zinserträge eingeführt werden. Kleinsparer sollen bei der neuen Regelung keine Nachteile erleiden. So sollen die bestehenden Sparerfreibeträge nicht betroffen sein. Auch sollen sich diejenigen, deren persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt, zur Einkommensteuer veranlagen lassen können und entsprechend nur ihren persönlichen Steuersatz zahlen. Die – endgültige – gesetzliche Regelung bleibt aber abzuwarten.