Februar 2010: Alle Steuerzahler

Abgabefristen: Steuererklärungen 2009

Für das Jahr 2009 sind die Steuererklärungen bis zum 31.5.2010 abzugeben. Bei der Abgabe durch steuerberatende Berufe gilt eine verlängerte Frist bis zum 31.12.2010. In begründeten Einzelfällen kann sie auf Antrag bis zum 28.2.2011 verlängert werden. Ein weiterer Aufschub kommt grundsätzlich nur bei besonders gelagerten Ausnahmen in Betracht, nicht jedoch bei hoher Arbeitsbelastung, Personalausfällen oder eigener Erkrankung.

Die Fristverlängerung gilt nicht für die Umsatzsteuer, wenn die Tätigkeit in 2009 beendet wurde. Hier ist die Jahreserklärung einen Monat nach Beendigung der Tätigkeit abzugeben.

Das Finanzamt kann wie bisher auf die vorzeitige Einreichung der Steuererklärungen bestehen, u.a. dann, wenn hohe Nachzahlungen erwartet werden. Die vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung kann aber nicht allein mit der Begründung gerechtfertigt werden, dass in der Vergangenheit große Abschlusszahlungen angefallen sind und sich erneut eine Steuernachzahlung ergeben kann, so das Finanzgericht Sachsen.

Hinweis: Für die Einkommensteuererklärung 2009 gibt es ein neues Formular: die Anlage Vorsorgeaufwand. In ihr müssen alle Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (z.B. Krankenkassenbeiträge) und zu Altersvorsorgebeiträgen (z.B. Riester-Rente) eingetragen werden. Bisher wurden diese Angaben im Mantelbogen, in der Anlage N bzw. in der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben) gemacht. Die Anlage AV gibt es ab 2009 nicht mehr (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.1.2010 über Steuererklärungsfristen; FG Sachsen vom 20.5.2009, Az. 4 K 1352/08).