August 2003: Alle Steuerzahler

Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung per Telefax ist wirksam

Eine per Telefax übermittelte Einkommensteuer-Erklärung auf amtlichem Vordruck ist wirksam. Das hat das Finanzgericht Brandenburg entschieden. Nach Ansicht des Finanzgerichts ist es nicht notwendig, dass sich die Unterschrift des Steuerpflichtigen im Original auf dem Exemplar des Finanzamtes befindet.

Hiergegen hat jedoch die Finanzverwaltung eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht (Az. VI B 54/03). Die endgültige Entscheidung in dieser Sache obliegt noch dem Bundesfinanzhof (FG Brandenburg, Urteil vom 24.2.2003, Az. 1 K 57/02).